Das Prädikat Trockenbeerenauslese (TBA) bezeichnet die höchste in Deutschland oder Österreich mögliche Wein-Qualitätsstufe der Prädikatsweine. Um sich Trockenbeerenauslese nennen zu dürfen, hat ein Wein folgenden Anforderungen zu genügen:
- Das Lesegut muss von Edelfäule (Botrytis cinerea) befallen sein.
- Der Winzer muss ein Mindestmostgewicht von 150° Oechsle im Lesegut nachweisen können (in Österreich 156° Oechsle).
- Die Rebsorten für Trockenbeerenauslesen müssen aus einem genau umrissenen Anbaugebiet stammen und dürfen nicht mit Trauben anderer Herkunft vermischt werden.
- Handlese ist Pflicht.
- Es dürfen nur von Hand ausgelesene Beeren verwendet werden (was sich allerdings mitunter nicht umsetzen lässt, da das Aussortieren von Beeren nicht immer nötig ist).
Die unansehnlich wirkenden, vertrockneten Beeren bringen winzige Mengen eines bernsteinfarbenen, sehr süßen Weins mit charakteristischen Aromen von Honig, Nüssen und Karamell und geringem Alkoholgehalt (fünf bis acht Volumenprozent) hervor. Spitzenweine dieses Typs können mehr als 100 Jahre lagern und erzielen - oft schon in jungen Jahren - auf Auktionen Preise im fünfstelligen Bereich je Flasche.
Die Ursprünge der Trockenbeerenauslesen
Wann zum ersten Mal Wein aus edelfaulen Beeren gewonnen wurde, lässt sich wohl nicht restlos klären. Zumindest Wein aus getrockneten Trauben kannten nachweislich bereits die Phönizier. Urkundlich dokumentiert ist die Existenz einer 1526 hergestellten Trockenbeerenauslese im Burgenland, die noch nach 326 Jahren Gästen des Fürsten Esterházy Genuss bescherte. Der erste Tokajer soll, mangels frischer Trauben aus der Not geboren, 1650 entstanden sein, 1775 gab es die erste Riesling-Trockenbeerenauslese aus dem Rheingau. Ungefähr um dieselbe Zeit, möglicherweise aber auch bereits in 1660er Jahren, wurde auf dem Weingut Château d´Yquem der erste Sauternes hergestellt.