Das deutsche Weingesetz definiert in einer Verordnung aus dem Jahr 1995 die Standards der Erzeugerabfüllung und die noch strengeren Vorgaben der Gutsabfüllung:
Erzeugerabfüllung darf nur dann auf einem Weinetikett stehen, wenn alle Trauben
- vom abfüllenden Betrieb stammen sowie
- dort eingekellert und ausgebaut wurden.
Eine Gutsabfüllung muss darüber hinaus folgende Vorgaben erfüllen:
- Der Betrieb führt eine Steuerbuchhaltung.
- Der Kellermeister ist ausgebildeter Önologe.
- Die Weinberge wurden mindestens seit dem 1. Januar des Erntejahres von dem betreffenden Betrieb bewirtschaftet.