Branntwein

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Branntwein
Als Branntwein oder Schnaps galt in Deutschland ursprünglich jede durch Destillation hergestellte (gebrannte) Spirituose oder Mischung aus Spirituosen, die mehr als 15 Volumenprozent Alkohol enthielt. Die aktuelle EU-Verordnung zum Thema definiert jedoch 46 verschiedene Kategorien von Spirituosen. Eine davon ist demnach Branntwein, ein Getränk mit mindestens 37,5 und maximal 86 Volumenprozent Alkohol. Weitere Parameter sind ein Mindestgehalt an flüchtigen Bestandteilen von 125 Gramm je Hektoliter reiner Alkohol (g/hl r. A.) sowie ein Höchstgehalt an Methanol von 200g/hl r. A.