AP = Amtliche Prüfnummer

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AP = Amtliche Prüfnummer

Sowohl in Deutschland als auch in Österreich muss jeder einzelne Qualitäts- und Prädikatswein einen dreistufigen Test bestehen, bevor er auf den Markt gebracht werden darf. Überprüft werden jeweils das Mostgewicht im Herbst bei der Lese, diverse Angaben (Alkoholgehalt, Gesamtextrakt, Restzucker, Schweflige Säure) per Analyse und der Wein selbst in einer Verkostung. Dabei bewertet eine Prüfer-Panel im Fünf-Punktesystem Geruch, Geschmack und Harmonie, insgesamt muss der Wein mindestens 1,5 Punkte erhalten. Als Nachweis für die bestandene Prüfung erhält der Wein eine amtliche Prüfnummer, aus welcher sich relevante Informationen zu dem Produkt lesen lassen. Ein reales Beispiel für eine deutsche AP-Nummer lautet 4 318 063 10 94. Sie setzt sich folgendermaßen zusammen: Prüfbehörde bzw. Anbaugebiet 4 = Rheinhessen; Ort des Erzeugers 318 = Stein-Bockenheim; Erzeugerbetrieb 063 = Weingut Steitz; Laufende Nummer des Erzeugers 10 = die zehnte Füllung des Betriebes im jeweiligen Jahr; Jahr der Prüfung 94 = 1194.

Von jedem geprüften Wein werden Kontrollmuster zurückbehalten. Zusätzlich kann eine Vergabe des Deutschen Weinsiegels durch die DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) vom Winzer erbeten werden. Der Wein erhält dann, je nach Punktzahl, eine Medaille in Bronze, Silber oder Gold.

Ein Beispiel aus Österreich für eine AP-Nummer wäre »L« E12349. Beim L handelt es sich um eine Losnummer, die bei allen Getränken erforderlich ist. Sie gibt Produktionszeit, Ort usw. an. Der Rest lässt sich auf folgende Weise entschlüsseln: Sitz der Untersuchungsstelle E = Eisenstadt/Burgenland; Einreich-Nummer 1234 = die 1234. Einreichung des Jahres; Einreich-Jahr 99 = geprüft im Jahr 1999.