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Alle Weinbau treibenden Länder der Welt haben Gesetze erlassen, um ihre Weine vor Fälschungen oder Verfälschungen zu schützen.

Zum Schutz des Genusses - Weingesetze

Weingesetze sollen nicht nur vor Fälschungen schützen, sondern auch dem Verbraucher mehr Sicherheit und Klarheit über Herkunft, Mindestalkoholgehalt, die Rebsorten und auch über die Qualität geben.

Qualitätsweine
Nach der europäischen Weingesetzgebung stellen Qualitätsweine (offizielle europäische Bezeichnung: "Vins de Qualité Produits dans une Région Déterminée", V.Q.P.R.D.) die höchste Stufe der Qualitätspyramide dar. In Frankreich gehören derzeit knapp 30, in Italien 14, in Deutschland etwa 90 Prozent aller Weine in diese Kategorie. Die Unterschiede zwischen den Ländern resultieren aus der Tatsache, dass jede Nation selbst bestimmen kann, ob sie die Anforderungen an ihre Qualitätsweine hoch setzt oder eher niedrig halten will.

Dabei besitzt jeder V.Q.P.R.D.-Wein sein eigenes Regelwerk. Dieses enthält, abgestimmt auf Klima, Boden, Traubensorten und kulturelle Traditionen, zahlreiche Vorschriften, denen der Wein genügen muss. Insbesondere werden die Rebsortenzusammensetzung, die Hektarhöchsterträge und der Alkoholgehalt vorgeschrieben. Alle V.Q.P.R.D.-Weine werden amtlich geprüft. Die Prüfung schließt eine chemische Analyse und - stichprobenweise - eine geschmackliche Überprüfung mit ein.

Tafelwein
Unterhalb der Qualitätsweine rangieren die Tafelweine. Dabei handelt es sich um einfachere Weine, für die geringere gesetzliche Anforderungen gelten als für Qualitätsweine. So muss der Mindestalkoholgehalt nur zwischen 8 und 9 Vol. % liegen (je nach Herkunft). Die Rebsorten dürfen nicht angegeben werden. Viele Tafelweine werden in 2-Liter-Flaschen angeboten. Ein großer Teil wird gleich ab Weingut offen in großen Korbflaschen an die Land-Bevölkerung verkauft. Aus Tafelweinen setzen sich auch die Weinüberschüsse zusammen, die in Europa existieren. Ein mehr oder minder großer Teil dieser Überschüsse muss jedes Jahr aus dem Markt genommen werden, um die Preise stabil zu halten. Er wird zu Industriealkohol destilliert.

Landweine
Die Landweine gehören zu den Tafelweinen, genießen aber einen besonderen Status. Es handelt sich um höherwertige Tafelweine, für die entsprechend strengere Anforderungen gelten. So muss der Mindestalkoholgehalt bei 9, 9,5 oder 10 Vol. % liegen, je nachdem, ob der Wein aus südlichen oder nördlich gelegenen Anbaugebieten stammt. In Frankreich heißen sie "Vins de Pays". Es sind einfache, süffige, oft in Großflaschen, Tetrapacks oder Schläuche abgefüllte Weine mit einer meist sehr weit gefassten Herkunftsangabe.

Französische Qualitätsweine
Weine aus kleinen oder mittelgroßen Ursprungsgebieten tragen in der Regel die Bezeichnung Appellation d'Origine Contrôlée vor ihrem Namen (abgekürzt A.O.C. oder A.C.). Die Bestimmungen legen für jede Appellation genaue Herstellungsvorschriften einschließlich Hektarhöchsterträge fest (meist zwischen 40 und 60 Hektoliter liegend plus maximal 20 Prozent je nach Jahrgang). Daneben gibt es derzeit noch eine kleine Anzahl von großen Appellationen (z. B. Languedoc/ Roussillon), deren Weine einen Qualitätswein-Status niederer Kategorie haben. Sie tragen die Buchstaben V.D.Q.S. auf dem Etikett ("Vin de Qualité Supérieur")

Beispiel: Chablis. Dieser Wein darf nur aus einem eng begrenzten Gebiet um das Städtchen Chablis im Norden Burgunds kommen und nur aus Chardonnay-Reben dieser Zone hergestellt sein. Er trägt dann die Bezeichnung Appellation Chablis Contrôlée auf dem Etikett. Sie sagt dem Konsumenten: Dies ist ein Qualitätswein mit einem Mindestalkoholgehalt von 12 Vol. %.
Eine Besonderheit der A.C. Chablis: die Lagen werden nach ihrer Güte in Grand Cru (dort dürfen insgesamt nur 5000 hl produziert werden), Premier Cru (40.000 hl), einfache Chablis (80.000 hl) und Petit Chablis (10.000 hl) unterschieden.


Italienische Qualitätsweine
Qualitätsweine tragen in Italien die amtliche Ursprungsbezeichnung "Denominazione di Origine Controllata" (D.O.C.) oder "Denominazione di Origine Controllata e Garantita" (D.O.C.G.) auf dem Etikett. Beide Kategorien sind ähnlich, wobei letztere noch etwas strengere Anforderungen an die Qualität der Weine stellt als erstere. So werden dort die Traubenzusammensetzung, die Länge des Fassausbaus und der Zeitpunkt, zu dem der Wein frühestens vermarktet werden darf, geregelt. Entspricht ein Wein diesen Vorschriften nicht, darf er zwar verkauft werden - aber nur als Tafelwein. (Manche italienischen Erzeuger deklassieren ihre besten Weine freiwillig zu Tafelweinen, um nicht an die Vorschriften gebunden zu sein.)

Beispiel: Chianti classico. Er kommt aus einer genau festgelegten Zone zwischen Florenz und Siena und muss zu maximal 98 Prozent aus Sangiovese- und Canaiolo-Reben gekeltert sein. Mindestens 2 Prozent des Weins müssen von weißen Rebsorten kommen. Hektarhöchstertrag: 52,5 Hektoliter pro Hektar. Mindestalkoholgehalt: 12 Vol. % bzw. 12,5 Vol. % (Riserva). Frühester Verkauf: Juni nach der Lese bzw. drei Jahre nach der Lese (Riserva).

Deutsche Qualitätsweine
Auch die deutschen Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.) müssen mehr Anforderungen erfüllen als nur die, aus einer genau definierten Zone zu kommen. Sie müssen vor allem einen bestimmten Mindestalkoholgehalt aufweisen, der von Anbaugebiet zu Anbaugebiet und von Sorte zu Sorte wechselt. Gleiches gilt für die Höchsterträge. Sie schwanken zwischen 88 und 130 Hektoliter pro Hektar. Außerdem muss der Wein sorten- und gebietstypisch schmecken.

Beispiel: Riesling Q.b.A. aus dem Anbaugebiet Mosel-Saar-Ruwer. Er muss zu mindestens 85 Prozent aus Riesling bestehen und zu mindestens 85 Prozent aus dem Jahrgang stammen, der auf dem Etikett steht. Gebietstypisch heißt: reintönig, frisch, rassig, spritzig, mit typischem Schieferbouquet.