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trocken
In Deutschland und Österreich gebräuchliche Bezeichnung für einen durchgegorenen Wein mit einem geringen (und in den beiden Ländern unterschiedlichem) Gehalt an Restzucker. Nach dem EG-Weingesetz sind maximal 9 g/l Restzucker zulässig, falls der Gesamtgehalt an Säuren um nicht mehr als 2 g/l niedriger liegt als der Restzucker-Gehalt. Beim Schaumwein (wo durch die Kohlensäure ein anderes Geschmacks-Empfinden gegeben ist), darf der Restzucker zwischen 17 und 35 g/l liegen. Trocken entspricht in den anderen EU-Ländern asciutto, dry, sec, secco, seco und xiros. Siehe auch unter den Bestimmungen der einzelnen Länder, sowie unter herb, halbtrocken, halbsüß und süß.












