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Wein-ABC

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halbtrocken

In Deutschland und Österreich gebräuchliche Bezeichnung für einen bestimmten (und in den beiden Ländern unterschiedlichen) Gehalt an Restzucker im Wein. Nach dem EG-Weingesetz liegt die Höchstgrenze bei 12 g/l bzw. 18 g/l, wenn der Restzuckergehalt den Gesamtgehalt an Säuren um nicht mehr als 10 g/l übersteigt. Dabei ist es unerheblich, wie dieser Restzucker-Gehalt erreicht wurde (Zusatz von Süßreserve, spriten etc). Beim Schaumwein (wo durch die Kohlensäure ein anderes Geschmacks-Empfinden gegeben ist), darf der Restzucker zwischen 33 g/l und 50 g/l liegen. Halbtrocken entspricht in den anderen EU-Ländern demi-sec, imixiros, medium dry, meio seco und semisecco. Siehe auch unter den Bestimmungen der einzelnen Länder, sowie unter herb, halbsüß, süß und trocken.

 
 
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