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Wein-ABC

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Deutschland

"Deutschland hat eine über zweitausend Jahre alte Weinkultur. Aber bereits vorher wurde importierter Wein getrunken, was eine in einem keltischen Grab gefundene griechische Weinflasche aus Ton aus der Zeit um 400 vor Christi Geburt beweist. Die ältesten Weinberge stammen vom Rhein, der Neckar, und der Mosel. Diese Flüsse mit den langestreckten Tälern sind auch heute noch die klassischen Anbaugebiete. Im 5. Jahrhundert war der Weinbau in Deutschland bereits so verbreitet, daß Chlodwig das sogenannte ”Salische Gesetz” erließ, das den Diebstahl eines Rebstocks unter Strafe stellte. Im sechsten und siebten Jahrhundert verbreitete sich dann der Weinbau nach Süd- und Norddeutschland. Kaiser Karl der Große (742 – 814) gab einen entscheidenden Anstoß, denn er ließ die dichten Wälder in der Rheinebene der Pfalz roden und mit Rebstöcken aus Ungarn, Italien, Spanien, Lothringen und der Champagne bepflanzen. Unter anderem erließ er erste Gesetze zur Weinbereitung und gab die Erlaubnis, den selbsterzeugten Wein auch zu verkaufen. Dies war der Anstoß zur Buschenschank.

Entscheidenden Anstoß für einen kultivierten Weinbau gab der Zisterzienser-Orden, der in ganz Europa tausende Klöster gründete und sich professionell mit Weingartenpflege, Rebsortenauswahl und Weinbereitung beschäftigte. Im Jahre 1136 gründeten 12 Mönche aus Burgund das berühmte Kloster Eberbach im heutigen Rheingau. Innerhalb der nächsten 100 errichteten sie dann 200 Niederlassungen am Rhein zwischen Worms und Köln. Im 12. und 13. Jahrhundert war das Kloster Eberbach mit seinen Ablegern das größte Weinbauunternehmen der Welt. Am Anfang pflanzten sie aus dem Burgund mitgebrachte Rebstöcke, darunter waren die Sorten Noirien und Fromenteau (Vorfahren des Pinot Noir und Pinot Gris). Die Zisterzienser erkannten sehr bald, daß im Rheingau weiße Reben am besten gediehen. Es ist nicht gesichert, aber wahrscheinlich waren es die Zisterzienser-Mönche, die hier den Riesling kultivierten, eine urkundliche Erwähnung dieser Sorte stammt aus dem Jahre 1435.

Um 1400 hatte der Weinanbau mit über 300.000 Hektar Rebfläche seine größte Ausdehnung erreicht; dies ist etwa dreimal so viel wie heute. Der Dreißigjährige Krieg hinterließ (wie in ganz Europa) Zerstörungen, von denen sich der deutsche Weinbau nur schwer erholte. Viele vormalige Weingebiete wie Bayern, Nord-, Ost- und Mitteldeutschland wurden nicht mehr mit Rebstöcken bepflanzt. Aber auch das Aufkommen des Biers setzte dem Weinbau zu. Der Wein wurde immer rarer und teurer. Im Jahre 1563 war ein ”Stück” Rheinwein (1.200 Liter) noch für 300 Goldtaler (etwa 2.400 Mark) zu haben, einige Jahre später kostete die gleiche Menge bereits 500 Goldtaler. Erst ab Beginn des 18. Jahrhunderts nahm der Weinbau wieder Aufschwung. Durch die Verweltlichung der Klöster anfangs des 19. Jahrhunderts traten vor allem Adelige an die Stelle der Mönche, denen der heutige Standard zu verdanken ist. Doch dann kam auch in Deutschland ab dem Jahre 1870 die Reblaus.

Mit 105.000 Hektar Rebfläche und rund 10 Millionen Hektoliter Wein per anno nimmt Deutschland den fünften Platz in der Weinproduktion der Welt ein. Die deutschen Weinbaugebiete gehören zu den nördlichsten Anbaugebieten der Welt und befinden sich damit im Grenzbereich zwischen dem feuchtwarmen Golfstromklima im Westen und dem trockenen Kontinentalklima im Osten. Der Boden ist vielfältigst und besteht aus Basalt, Buntsandstein, Fels, Löß, Muschelkalk, Porphyr, Schiefer und Vulkangestein. Die besten Weinberge liegen im Norden; häufig ist der Boden für sonstige wirtschaftliche Nutzung ungeeignet. 1972 gab es noch über 100.000 Weinbaubetriebe, seitdem erfolgte ein starker Strukturwandel und eine Reduktion um 50%. 1995 waren es nur mehr 42.710 Weinbaubetriebe und 291 Winzer-Genossenschaften. Rund 50% bewirtschaften eine Rebfläche von 2 bis 15 ha, nur 1.267 oder knapp 3% besitzen ab 50 ha. Im Laufe der Jahrhunderte haben sich etwa 25.000 individuelle Weinberg-Namen entwickelt. Dies wurde durch das neue Weingesetz 1970 auf etwa 3.000 Lagenamen reduziert.

Einzellage (2.658): Die kleinste Einheit, die selten unter 5 ha groß ist.

Großlage (167): Diese umfasst mehrere benachbarte (aber nicht unbedingt aneinander angrenzende) Einzellagen, deren Qualität als gleich gilt. Meist trägt diese Großlage den Namen der früher berühmtesten Einzellage (vor der Reduzierung). Aus dem Etikett geht aber nicht hervor, ob es sich um eine Einzellage oder Großlage handelt.

Bereich (39): Kann sehr groß sein, z. B. fällt der gesamte Rheingau in den Bereich Johannisberg.

Anbaugebiet (13): Diese sind vor allem im Südwesten konzentriert und zwar in den Tälern des Rheins und der Mosel sowie deren Nebenflüssen. Im Süden sind sie eher locker in die Landschaften eingestreut. Durch die Wiedervereinigung kamen die zwei neuen Anbaugebiete Sachsen und Saale-Unstrut im Osten dazu (in Klammer: Anzahl Bereiche, Großlagen, Einzellagen).

* Ahr (1, 1, 43) mit 520 ha
* Baden (9, 15, 315) mit 15.600 ha
* Franken (3, 24, 223) mit 6.000 ha
* Hessische Bergstraße (2, 3, 24) mit 450 ha
* Mittelrhein (2, 11, 111) mit 600 ha
* Mosel-Saar-Ruwer (5, 20, 507) mit 11.800 ha
* Nahe (1, 7, 312) mit 4.600 ha)
* Pfalz (2, 25, 330) mit 23.500 ha
* Rheingau (1, 11, 120) mit 3.200 ha
* Rheinhessen (3, 24, 442) mit 26.200 ha
* Saale-Unstrut (2, 4, 20) mit 520 ha
* Sachsen (2, 4, 16) mit 360 ha
* Württemberg (6, 20, 207) mit 11.100 ha



Quelle und Graphik: www.deutscheweine.de

Deutscher Wein unterscheidet sich von Wein aus anderen Ländern durch seine Leichtigkeit, Spritzigkeit und Fruchtigkeit. Die lange Vegetationszeit und die geringe Sommerhitze machen die Weine filigran und nicht zu alkoholreich. Das Geheimnis liegt in der Ausgewogenheit von Süße und Säure; in Verbindung mit dem geringen Alkoholgehalt ergibt dies eine besondere Rasse. Sie zeichnen sich häufig durch eine erstaunliche Langlebigkeit aus. Rund 82% der Rebsorten sind weiß und 18% rot. Die dominierende weiße Sorte ist mit 23.000 ha der Riesling, bei den ist mit 8.000 ha der Spätburgunder führend.

* Riesling (weiß) mit 22.631 ha
* Müller-Thurgau (weiß) mit 21.252 ha
* Spätburgunder (rot) mit 8.204 ha
* Silvaner (weiß) mit 7.018 ha
* Kerner (weiß) mit 7.011 ha
* Blauer Portugieser (rot) mit 4.718 ha
* Scheurebe (weiß) mit 3.294 ha
* Bacchus (weiß) mit 3.316 ha
* Dornfelder (rot) mit 3.218 ha
* Ruländer = Grauburgunder (weiß) mit 2.565 ha
* Trollinger (rot) mit 2.551 ha
* Schwarzriesling = Müllerrebe (rot) mit 2.228 ha
* Pinot Blanc = Weißburgunder (weiß) mit 2.165 ha
* Faberrebe (weiß) mit 1.657 ha
* Morio-Muskat (weiß) mit 1.250 ha
* Huxelrebe (weiß) mit 1.332 ha
* Chasselas = Gutedel (weiß) mit 1.208 ha
* Ortega (weiß) mit 1.073 ha
* Elbling (weiß) 1.072 ha
* Blaufränkisch = Limberger (rot) mit 1.055 ha
* Gewürztraminer (weiß) mit 807 ha

Die deutschen Qualitätsstufen sind den österreichischen sehr ähnlich, nur die Ausgangs-Situation bezüglich des Mostgewichtes ist anders. Es gibt vier Stufen mit den zwei Hauptklassen Tafelwein und Qualitätswein. Der Tafelwein gliedert sich wiederum in die zwei Stufen Tafelwein und Landwein. Der Qualitätswein gliedert sich in die zwei Stufen QbA (Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete) und QmP (Qualitätswein mit Prädikat) mit insgesamt 7 Varianten. Qualitäts- und Prädikatsweine müssen amtlich geprüft und mit einer AP = Amtliche Prüfnummer gekennzeichnet sein. Vor dem offiiziellen Lesetermin (Weinlesebann) darf niemand ernten, nachher kann jeder den Termin selbst bestimmen; das genaue Datum bestimmt das Mostgewicht in Oe (= Oechsle). In normalen Jahren haben die Moste zwischen 70° und 80° Oe, große Weine lassen sich ab 100° Oe erwarten.

Tafelwein: Dieser entspricht dem italienischen “Vino da tavola” bzw. dem französischen “Vin de table”. Das Mostgewicht muß mindestens 44° bis 50° Oechsle betragen. Entweder ist es ein einfacher Wein aus Deutschland selbst (dann heißt er Deutscher Tafelwein) oder ein Verschnitt aus Weinen aus einem oder auch mehreren EU-Ländern, der lediglich einen natürlichen Alkohol-Gehalt von 5% vol (44° Oe), in manchen Gegenden 6% vol vor der Zuckeranreicherung haben muß. Auf dem Etikett darf ein Anbaugebiet oder Bereich, jedoch kein Orts- oder Lagename angeführt sein. Er muß aus zugelassenen Rebsorten gekeltert sein. Wird eine Rebsorte auf dem Etikett angegeben, dann muß der Wein zu 85% aus dieser bestehen. Der Tafelwein darf aus Weinen verschiedener Jahrgänge gemischt werden.

Landwein: Seit 1982 gibt es diese über dem Tafelwein liegende Kategorie mit etwas höheren und genaueren Qualitätsanforderungen. Der Landwein entspricht dem französischen “Vin de pays” oder dem italienischen “IGT”, also einem einfachen Wein von guter Qualität. Das Mostgewicht muß mindestens 47° bis 55° Oe betragen. Ein Landwein muß aus einem der 15 Landweingebiete stammen. Er muß um 0,5% vol mehr Alkohol aufweisen als Tafelwein und darf maximal 18 g/l Zuckerrest enthalten und ist daher trocken, allenfalls halbtrocken.

QbA = Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete: Zumindest 50° bis 72° Oe Mostgewicht unterschiedlich je Anbaugebiet. Der Wein muß aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen. Auf dem Etikett muß der Name der Großlage oder Bereiches angegeben sein. Der Name der Einzellage ist dann erlaubt, wenn der Wein zumindest aus 85% zugelassenen Rebsorten dieser Einzellage stammt. Die Weine dürfen bis zu einer Grenze von 20 bis 28 g zusätzlichen Alkohols je nach Anbaugebiet mittels Chaptalisation aufgezuckert werden. Das entspricht etwa 2,5 bis 3,5% vol oder 3,8 bis 5,5 kg Zucker pro hl. Die früher praktizierte Nasszuckerung ist seit 1976 verboten.

QmP = Qualitätswein mit Prädikat: Der Wein muß zumindest den QbA-Kriterien entsprechen bzw. die Kabinetts-Bedingungen erfüllen. Es darf ausnahmlos nicht mit Zucker angereichert werden. Das Mindestmostgewicht kann unterschiedlich je Bereich und Rebsorte sein, die Mindestgrenze ist 67° Oe, das entspricht etwa 8,6% vol Alkohol. Auf dem Etikett darf eine Einzellage angegeben sein. Die Angabe des Reifegrades in Oechsle ist möglich, obwohl er vorausgesetzt werden kann. Die Trauben müssen zu 100% von der angegebenen Rebsorte und aus der angegebenen Gegend stammen.

Kabinett: Zumindest 67° bis 82° Oe unterschiedlich je Anbaugebiet. Es sind Weine aller Geschmacks-Richtungen aus reifen Trauben mit niedrigem Alkohol-Gehalt, die nicht verbessert sein dürfen.

Spätlese: Zumindest 76° bis 90° Oe unterschiedlich je Anbaugebiet. Als Vorgabe gilt eine ”späte Lese” und ein vollreifer Zustand der Trauben.

Auslese: Zumindest 83° bis 100° Oe unterschiedlich je Anbaugebiet. Es muß eine Aussonderung aller kranken und unreifen Beeren erfolgen.

Beerenauslese: Zumindest 110° bis 128° Oe unterschiedlich je nach Anbaugebiet. Es dürfen nur weitgehend edelfaule oder zumindest überreife Trauben verwendet werden. Der natürlich vorhandene Alkohol-Gehalt muß zumindest 5,5 % vol betragen.

Trockenbeerenauslese: Zumindest 150° bis 154° Oe unterschiedlich je nach Anbaugebiet. Muß weitgehend aus edelfaulen, eingeschrumpften Trauben gekeltert werden.

Eiswein: Zumindest 150° bis 154° Oe unterschiedlich je nach Anbaugebiet. Er muß aus gefrorenen Beeren, bei mindestens minus 7 Grad Celsius gelesen und rasch gekeltert werden.

Sekt: Ein qualitativ höherwertiger Sekt trägt die Bezeichnung ”Deutscher Sekt”, in diesem Fall besteht er zu 100% aus in Deutschland gewachsenen Trauben. Die Bezeichnung ”Sekt bA” besagt, daß die Trauben zu 100% aus einem bestimmten Anbaugebiet stammen. Die Qualitätskriterien sind gegenüber dem Wein allerdings unterschiedlich. Die Herstellungsmethode entspricht nur in geringerem Maße der Méthode champenoise eines Champagner."

 
 
2011
pro Flasche
6,90 €
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2011
pro Flasche
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