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Wein-ABC

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Österreich

"In Österreich wird seit der Zeit der keltischen Besiedlung vor ca. 2.700 Jahren Weinbau betrieben. Das burgenländische Zagersdorf ist das älteste Weindorf Österreichs, in einem Grabhügel etwa 700 vor Christi wurden Traubenkerne der Spezie Vitis vinifera entdeckt. Die Aufhebung des durch Kaiser Domitian (51 bis 96) erlassenen Auspflanzverbotes von Rebstöcken außerhalb Italiens durch Marcus Aurelius Probus (232 – 282) wirkte sich entscheidend auf den Weinbau aus. Denn damit begann in den Provinzen Noricum (Ober- und Niederösterreich) und Pannonien (Burgenland) eine geordnete Weinbaukultur. In den langen Wirren der Völkerwanderung kam der Weinbau fast zum Stillstand. Besondere Verdienste um den Weinbau sind den katholischen Orden der Benediktiner und Zisterzienser zuzuschreiben. Im Mittelalter waren die Klöster und Bistümer Klosterneuburg, Melk und Göttweig die Träger der Weinbaukultur. Das älteste noch bestehende Weingut Österreichs, das Freigut Thallern bei Gumpoldskirchen mit 70 ha, wurde im Jahre 1141 von den Zisterziensern gegründet.

Im Mittelalter gab es Weingärten bei Linz, bei Salzburg und in großem Umfang in Kärnten und Tirol. Und die Stadt Wien ist buchstäblich auf Weingärten erbaut. Die Rebfläche war mit über 100.000 ha doppelt so groß wie heute. Im 16. Jahrhundert erreichte der Weinbau in Österreich seinen Höhepunkt. Durch das Aufkommen des Bieres, hohe Abgabenbelastungen und den Dreißigjährigen Krieg kam es aber im 17. Jahrhundert zu einem Niedergang. Probleme bedeutete vor allem die Steuer, sinnigerweise auch ""Ungeld"" genannt, denn sie wurde von innerhalb von 12 Jahren von 10% auf 30% erhöht. Dies führte dazu, daß viele Weingärten gerodet und stattdessen Weizen oder andere Produkte angebaut wurden. Nun wurden minderwertige Rebsorten bevorzugt und daraus billiger Massenwein gewonnen. Unter Maria Theresia (1717 -1780) wurden Anordnungen zur Verwertung billigen Weines erlassen. Es enstanden viele Essig-Siedereien, Schnaps-Brennereien und die Senf-Herstellung aus Traubenmost.

Die älteste Weinbauordnung Österreichs stammt vom Habsburger Herzog Albrecht II aus dem Jahre 1352. Sie beinhaltet detaillierte Vorschriften über Pachtwesen, Ernteordnung, Entlohnung, Hüterwesen und strenge Bestrafung für den Diebstahl von Weintrauben oder Weinfrevel. Wer zum Beispiel nur drei Weinbeeren stahl, wurde bereits als ”schädlicher Mann” bezeichnet und bei Widersetzung gegen eine Festnahme als ”vogelfrei” erklärt. Für die Arbeiter gab es ebenfalls strenge Bestimmungen; sie mußten bei Sonnenaufgang in die Weinberge gehen und durften sie erst wieder bei Sonnenuntergang verlassen. Erst später wurde gestattet, durch eine Essensrast die Arbeit zu unterbrechen.

Unter Kaiser Josef II. (1741 – 1790) wurde am 17. August 1784 in einem schriftlichen Erlass erlaubt, die eigene Fechsung auch im eigenen Haus zu verkaufen. Er legte damit den Grundstein für den Wiener bzw. österreichischen Heurigen. Im 19. Jahrhundert kam es zu einigen Katastrophen. Ein extremer Kälteeinbruch, aus Amerika eingeschleppte Pilzkrankheiten, Virenkrankheiten sowie als negativer Höhepunkt die Reblaus verwüsteten ganze Weinbau-Gebiete. Der erste Direktor der 1860 gegründeten Weinbauschule Klosterneuburg August Wilhelm Babo führte als wirksame Methode zur Bekämpfung der Reblaus die Veredelung von amerikanischen Wurzelstöcken mit Edelreisern ein.

Ein Meilenstein in der österreichischen Weingeschichte wurde durch Robert Schlumberger (1814 – 1879) gesetzt. Dieser stellte im Jahre 1846 seinen nach der Champagner-Methode produzierten “Vöslauer weißen Schaumwein” vor, der zu einem großen Erfolg wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die alten Strukturen durch Rationalisierung und Mechanisierung geändert. Die Umstellung auf Hochkultur durch Laurenz Moser (Rohrendorf bei Krems/NÖ) ermöglichte den Einsatz modernster Geräte. Nach dem ”österreichischen Weinskandal” im Jahre 1985 wurden in Österreich noch strengere Gesetze und vor allem Kontrollen eingeführt, was entscheidend zur Qualitäts-Verbesserung beitrug.

Etwa 30 Rebsorten sind amtlich klassifiziert. Die Rebflächen bestehen zu 77% aus weißen und zu 23% aus roten Rebsorten, wobei sich dieses Verhältnis zunehmend zugunsten der roten Sorten verschiebt. In der Rebfläche liegt der Veltliner mit fast 37% einsam an der Spitze, gefolgt von Welschriesling und Müller-Thurgau; bei den roten Rebsorten dominiert der Zweigelt mit knapp 8%, gefolgt von Blaufränkisch und Blauer Portugieser. Die häufigsten Rebsorten nach der Rebfläche sind:

* Veltliner (weiß) mit 18.671 ha
* Welschriesling (weiß) mit 4.579 ha
* Zweigelt = Rotburger (rot) mit 4.019 ha
* Müller-Thurgau (weiß) mit 3.968 ha
* Blaufränkisch (rot) mit 2.696 ha
* Blauer Portugieser (rot) mit 2.645 ha
* Pinot Blanc = Weißer Burgunder (weiß) mit 2.493 ha
* Riesling (weiß) mit 1.323 ha
* Neuburger (weiß) mit 1.221 ha
* Pinot Noir = Blauer Burgunder (rot) mit 814 ha
* Muskat-Ottonel (weiß) mit 560 ha
* Morillon = Chardonnay (weiß) mit 458 ha
* St. Laurent (rot) mit 407 ha
* Blauer Wildbacher = Schilcher (rosé) mit 407 ha
* Traminer (weiß) mit 407 ha
* Zierfandler (weiß) mit 254 ha

Die Rebfläche beträgt rund 57.000 ha, davon werden 50.875 ha bewirtschaftet. Die jährliche Weinproduktion beträgt rund 2,7 Mio Hektoliter. Österreich ist durch ein kontinental-pannonisches Klima geprägt. Es gibt kalte Winter und heiße, trockene Sommer mit langen Vegatationszeiten. Warme, sonnige Sommertage mit oft kühlen Nächten und milde Herbsttage sind typisch für die meisten Gebiete. Die jährlichen Niederschläge betragen im Osten 400 mm, in der Steiermark können es 800 mm und mehr sein. Einen positiven Einfluß haben die Donau und der Neusiedlersee im Burgenland. An den Ufern des zweitgrößten Steppensees Europas reifen im späten Herbst häufig Weine der Prädikatsstufen Ausbruch, Beerenauslese und Trockenbeerenauslese heran. Durch die oft sehr tiefen Temperaturen vom Dezember bis Januar ist im Osten auch eine beachtliche Produktion von Eiswein möglich.

Die Höhenlage beträgt meist etwa 200 m Seehöhe, in Niederösterreich bis 400 m; die höchstgelegenen Gebiete befinden sich in der Steiermark bis 560 m. Die Weingebiete liegen zumeist in gemäßigten Klimazonen ohne Extreme, etwa auf dem 47. und 48. Breitengrad; dies ist vergleichbar mit dem französischen Burgund. Es gibt unterschiedlichste Bodentypen, im Weinviertel und im Donautal dominiert Löß, in Krems, Langenlois und Wachau herrscht Urgestein vor, in der Thermenregion Kalkböden. Im Burgenland gibt es Schiefer, Lehm, Mergel und Löß bis hin zu Sandboden. In der Steiermark dominieren Braunerde und Vulkanböden. Es gibt über 35.000 Weinbau-Betriebe. Die Struktur ist durch kleine Rebflächen geprägt, rund 60% der Betriebe besitzen weniger als 1 Hektar, nur ein knappes Drittel betreibt den Weinbau als Haupterwerb. Österreich ist in vier Weinbau-Regionen mit insgesamt 21 Weinbau-Gebieten wie folgt gegliedert (in Klammer die Anzahl der Weinbau-Betriebe):

Weinbau-Region Weinland Österreich mit 46.543 ha (31.523)
Besteht aus den zwei Weinbau-Gebieten Burgenland und Niederösterreich:

Weinbau-Gebiet Niederösterreich mit 30.594 ha (20.181)
* Weinbau-Gebiet Carnuntum mit 1.022 ha
* Weinbau-Gebiet Donauland mit 2.765 ha
* Weinbau-Gebiet Kamptal mit 3.878 ha
* Weinbau-Gebiet Kremstal mit 2.224 ha
* Weinbau-Gebiet Thermenregion mit 2.554 ha
* Weinbau-Gebiet Traisental mit 715 ha
* Weinbau-Gebiet Weinviertel mit 15.981 ha
* Weinbau-Gebiet
Wachau mit 1.455 ha

Weinbau-Gebiet Burgenland mit 15.949 ha (11.342)
* Weinbau-Gebiet Neusiedlersee mit 8.528 ha
* Weinbau-Gebiet Neusiedlersee-Hügelland mit 5.116 ha
* Weinbau-Gebiet Mittelburgenland mit 1.849 ha
* Weinbau-Gebiet Südburgenland mit 456 ha

Weinbau-Region Steiermark mit 3.584 ha (3.950)
* Weinbau-Gebiet Südoststeiermark mit 1.202 ha
* Weinbau-Gebiet Südsteiermark mit 1.901 ha
* Weinbau-Gebiet Weststeiermark mit 481 ha

Weinbau-Region Wien mit 731 ha (377)
* Weinbau-Gebiet Wien mit 731 ha

Weinbau-Region Bergland Österreich mit 17 ha (19)
* Weinbau-Gebiet Vorarlberg mit 9,8 ha
* Weinbau-Gebiet Tirol mit 4,8 ha
* Weinbau-Gebiet Kärnten mit mit 0,6 ha
* Weinbau-Gebiet Oberösterreich mit mit 1,5 ha
* Weinbau-Gebiet Salzburg mit 0,3 ha

Die Qualität eines Weines wird (so wie in Deutschland) vor allem durch das Mostgewicht im Traubenmost ausgedrückt. Es gibt drei Haupt-Qualitätsstufen, den Tafelwein, den Qualitätswein und den Prädikatswein. Für Land-, Qualitäts- und Prädikatswein ist die die Ertrags-Beschränkung 9.000 kg Trauben bzw. 6.750 Wein l/ha. Wird je Hektar mehr als 6.700 l Wein erzeugt, ist die gesamte Menge Tafelwein. Auf dem Etikett muß die Stufe aufscheinen, es ist erlaubt “abzuqualifizieren”, eine Spätlese kann als Qualitätswein bezeichnet werden. Jede Flasche muß mit einer Banderole samt registrierter Nummer versehen sein, wobei die Banderole auch in die Flaschenkapsel integriert sein kann.

Weine, deren Trauben ausschließlich aus Österreich stammen, müssen in der Bezeichnung “Österreich” enthalten. Nähere Herkunftsbezeichnungen (Weinbau-Region, Weinbau-Gebiet, Großlage, Gemeinde, Ried in Verbindung mit dem Gemeindenamen) dürfen dann verwendet werden, wenn der Wein zu 100% aus dem angegebenen örtlichen Bereich stammt. Jahrgangs- und Rebsortenbezeichnung sind dann gestattet, wenn der Wein zumindest zu 85% aus dem genannten Jahrgang bzw. der genannten Sorte besteht. Prädikatsweine und Heurige müssen den Jahrgang aufweisen, Spätlesen und Auslesen die Rebsorte. Die staatliche Qualitätskontrolle ist bei Qualitäts- und Prädikats-Weinen obligat; siehe auch unter AP = Amtliche Prüfnummer. Seit einigen Jahren beschäftigt man sich mit möglichen Neuordnung des österreichischen Qualitätssystems (siehe unter DAC).

Tafelwein: Entspricht dem italienischen ”Vino da tavola” bzw. dem französischen ”Vin de table”. Zumindest 10,6°KMW (53° Oe), mindestens 6% vol Alkohol, mindestens 4,5 g/l Säure. Er darf nicht in Flaschen unter einem Liter Fassungsvermögen abgefüllt werden (Ausnahme ist der Bergwein).

Landwein: Ist die höhere Tafelwein-Stufe, entspricht dem italienischen ”IGT” bzw. dem französischen ”Vin de pays”. Er muß ausschließlich aus einer einzigen Weinbau-Region stammen. Zumindest 14° KMW (70° Oe), maximal 11,5% vol Alkohol, maximal 6 g/l Restzucker.

Qualitätswein: Entspricht dem deutschen ”QbA”. Zumindest 15° KMW (73° Oe), Aufbesserung mit maximal 4,25 kg Zucker/100 Liter Most auf maximal 19° KMW bei Weißwein und 20° KMW bei Rotwein. Gesamt-Extrakt, Säure und Asche müssen bestimmte Mindestwerte aufweisen. Der Mindest-Alkohol-Gehalt ist 9,0% vol bei Weißwein und 8,5% vol bei Rotwein. Er muß von gesetzlich festgelegten Rebsorten und in den Weinbau-Regionen Steiermark und Wien aus einem Weinbau-Gebiet stammen; in Niederösterreich und Burgenland genügt als Angabe das Bundesland.

Kabinett: Ist die höhere Qualitätswein-Stufe. Zumindest 17° KMW (85° Oe), darf nicht aufgebessert werden, maximal 13% vol Alkohol-Gehalt, maximal 9 g/l Restzucker.

Prädikatswein: Entspricht dem deutschen ”QmP”. Zumindest 17° (85° Oe) bis maximal 19° KMW. Muß allen Bestimmungen des Qualitätsweines entsprechen. Spätlesen bis Trockenbeerenauslese und Eiswein dürfen nicht aufgebessert werden. Eine Restsüße darf nur durch Gärungs-Unterbrechung erzielt werden, bzw. ist sie ein Restbestand nach vollendeter Gärung. Ein Zusatz von Traubenmost (in Deutschland Süßreserve) ist nicht gestattet. Restzucker darf maximal 9 g/l betragen. Die Spätlesen dürfen nicht vor dem 1. März nach der Weinlese, die anderen Prädikate nicht vor dem 1. Mai verkauft werden. Ab der Auslese muß es sich um ein Traubengut mit einem entsprechend steigendem Anteil an überreifen, edelfaulen und eingetrockneten Beeren, hervorgerufen durch die Edelfäule, handeln.

Spätlese: Zumindest 19° KMW (94° Oe); vollreife Trauben.

Auslese: Zumindest 21° KMW (105° Oe); vollreife, ausgelesene Trauben.

Beerenauslese: Zumindest 25° KMW (125° Oe); überreife und edelfaule Trauben.

Ausbruch: Zumindest 27° KMW (135° Oe), ausschließlich edelfaule, überreife und eingetrocknete Beeren. Eine Mostauslaugung durch Weinzusatz ist möglich. Eine Spezialität ist der ”Ruster Ausbruch”.

Trockenbeerenauslese: Zumindest 30° KMW (150° Oe); edelfaule, eingeschrumpfte Trauben.

Eiswein: Zumindest 25° KMW (125° Oe); die Trauben müssen bei zumindest minus 7° Celsius in gefrorenem Zustand gelesen und gepresst werden.

Strohwein: Zumindest 25°KMW (125° Oe), aus Beeren, die mindestens drei Monate auf Stroh oder Schilf gelagert und dadurch luftgetrocknet wurden (ähnlich dem Vin Santo).

Bergwein: Aus auschließlich Weingärten mit Hangneigung von mehr als 26% oder Terrassenlagen.

Der Gehalt an Alkohol und Restzucker muß auf dem Etikett aufscheinen. Die Menge des unvergorenen Zuckers wird verbal ausgedrückt. Die ersten 5 Werte gelten für Wein, die restlichen 6 für Sekt:

* Extra trocken oder “Für Diabetiker geeignet” = bis max. 04 g/l
* Trocken = bis max. 09 g/l
* Halbtrocken = bis max. 12 g/l
* Lieblich = bis max. 45 g/l
* Süß = mehr als 45 g/l
* Extra Brut, Extra Herb = 0 bis 6 g/l
* Brut, Herb = 0 bis 15 g/l
* Extra Dry = 12 bis 20 g/l
* Dry, Sec, Trocken = 17 bis 35 g/l
* Demi-Sec, Halbtrocken, Halbsüß = 33 bis 50 g/l
* Süß, Sweet, Doux = über 50 g/l"

 
 
2010
pro Flasche
7,90 €
€ / Liter 10,53
Empfehlung
2009
pro Flasche
11,90 €
€ / Liter 15,87
Empfehlung
2011
pro Flasche
8,50 €
€ / Liter 11,33
Empfehlung